Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Teilnahmeberechtigung


Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich von der Autohaus Böttche GmbH zuvor ausgewählte gewerbliche KFZ - Händler, die die angebotenen PKW ausschließlich zum Weiterverkauf erwerben. Der Benutzername und das Passwort berechtigen den ausgewählten Händler an der Autohaus Böttche GmbH Onlineauktion teilzunehmen. Die Autohaus Böttche GmbH Onlineauktion ist eine Versteigerung, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

§ 1 Abs. 1 Passwort und Zugangsdaten

Die teilnahmeberechtigten Händler sind verpflichtet Ihr Passwort geheim zu halten und Ihre Zugangsdaten sorgfältig zu sichern.

§ 2 Gebühren


Die Anmeldung und Teilnahme an der Autohaus Böttche GmbH Onlineauktion ist kostenlos. Gebühren oder Aufschläge für die Abgabe von Geboten, Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln werden gegenüber dem Bieter nicht erhoben.

§ 2 Abs. 1 Nutzung der Zugangsdaten

Die Nutzung der Zugangsdaten bei der Autohaus Böttche GmbH - Online- Auktion ist nicht übertragbar und nicht gestattet.

§ 2 Abs. 2 Änderung Ihrer Anmeldedaten

Eine Änderung Ihrer Anmeldedaten ist unverzüglich der Autohaus Böttche GmbH bekannt zu geben. 

§ 3 Datenschutz


Die Autohaus Böttche GmbH ist im gesetzlichen Rahmen berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.
Datenschutzanfragen senden Sie bitte an: Larsen Guth (Tel: 0331/64995-19 oder Datenschutz@autohaus-boettche.de)

§ 4 Vertragschluss


Bei der Autohaus Böttche GmbH Online - Auktion handelt sich um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Das Gebot des Bieters versteht sich als Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich des Bietgegenstandes im Sinne des § 145 ff BGB. Angebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, sind unwirksam.

Die Autohaus Böttche GmbH kann ein Angebot durch Erteilung des Zuschlages annehmen.

Erst mit Erteilung des Zuschlages, der dem Bieter per E-Mail mitgeteilt wird, ist zwischen dem Bieter und der Autohaus Böttche GmbH ein wirksamer Kaufvertrag bezüglich des Bietgegenstandes zustande gekommen.

Die Autohaus Böttche GmbH kann ohne Angaben von Gründen vom erteilten Zuschlag / Kaufvertrag innerhalb von 24 Stunden zurücktreten. Der Bieter wird in diesem Fall von der Autohaus Böttche GmbH telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt.

§ 5 Abnahme des Kaufgegenstandes


Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige/Rechnung (per E-Mail reicht) abzunehmen. Bei Nichterfüllung kann eine Standgebühr in Höhe von 12,-- € zuzüglich MwSt. pro Tag erhoben werden.

Im Falle der Nichtabnahme kann und wird die Autohaus Böttche GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Soweit die Autohaus Böttche GmbH Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend macht, beträgt dieser 10% des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 6 Zahlung


Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Gegen Ansprüche der Autohaus Böttche GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

§ 7 Preis


Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich gegebenfalls anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile. Soweit rechtlich zulässig, findet § 25a UStG (Umsatzsteuergesetz) Differenzbesteuerung - Anwendung. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und / oder Versandkosten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt


Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Autohaus Böttche GmbH aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum derselben.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der Autohaus Böttche GmbH zu.

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Autohaus Böttche GmbH vom Kaufvetrag zurücktreten.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 9 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss


Die angebotenen Fahrzeuge sind gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel oder die Richtigkeit der Angaben im Internet. Bei arglistigem Verschweigen von Mängel oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung.

Den Käufern / Bietern ist bekannt, dass die angebotenen Fahrzeuge nur einer optischen, aber keiner technischen Durchsicht unterzogen wurden. Abweichungen hierzu, entnehmen aus dem Fahrzeug / Angebot, unter "Zusatzinfos / Gutachten".

Die Fahrzeugbeschreibung im Internet werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen keine zugesichterten Eigenschaften (Garantien) dar. Die gilt insbesondere für Angaben über den Ursprung, Zustand sowie das Alter des einzelnen Fahrzeugs.

Die im Internet angegebenen Preise sind weder Mindest- noch Höchstpreise, sondern dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Fahrzeugs ohne Gewähr für seine Richtigkeit. Die Höhe des Betrages, mit dem das jeweilige Fahrzeug angeboten wird, bestimmt der Anbieter nach eigenem Ermessen.

Die zu versteigernden Fahrzeuge können grundsätzlich vor und während der Laufzeit der Versteigerung an deren Standorten - auf eigene Gefahr des besichtigenden Bieters- besichtigt und geprüft werden. Will die Autohaus Böttche GmbH hiervon abweichen, so hat er dieses im Angebot mitzuteilen.

§ 10 Haftung


Hat die Autohaus Böttche GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet diese beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Autohaus Böttche GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Unabhängig von einem Verschulden der Autohaus Böttche GmbH bleibt eine etwaige Haftung derselben bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist im § 7 abschließend geregelt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Autohaus Böttche GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 11 Gerichtsstand


Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

§ 12 Salvatorische Klausel


Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen für die Autohaus Böttche GmbH Online Auktion ganz oder teilweise unwirksam sind, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Bitte aktivieren Sie Javascript bei Ihrem Browser!